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Pressemitteilung vom 02. Januar 2008

Neuer BVG-Verkehrsvertrag - sofortiger Handlungsbedarf bei der Straßenbahn

Der BVG-Verkehrsvertrag trat am 1.1.2008 in Kraft

Seit Jahresbeginn 2008 gilt der neue BVG-Verkehrsvertrag. Damit hat der Berliner Senat die BVG beauftragt, bis 2020 sämtliche Leistungen bei U-Bahn, Straßenbahn und Bus zu erbringen. Der Berliner Fahrgastverband IGEB begrüßt diesen Vertrag, weil der Umfang der von der BVG zu erbringenden Verkehrsleistungen auf bisherigem Niveau vereinbart wurde.

Der Vertrag ist für die BVG jedoch keinesfalls ein Ruhekissen. Damit die finanziellen Lasten nicht weiterhin durch drastische Fahrpreiserhöhungen einseitig auf den Fahrgästen abgeladen werden,

Die großen Fahrgastzuwächse auf den Straßenbahn-Neubaustrecken zeigen, welche wirtschaftlichen Chancen für die BVG im umweltfreundlichen Verkehrsmittel Straßenbahn stecken. Allerdings muss die BVG diese Chancen durch eine offensive angebotsorientierte Unternehmenspolitik endlich besser nutzen. Dazu gehört, dass sie die vertraglich vereinbarten Nutzwagenkilometer auch bei der Straßenbahn vollständig erbringt. Der Fahrgastverband IGEB schlägt daher zum Start des neuen BVG-Verkehrsvertrags drei wichtige Angebotsverbesserungen bei der Straßenbahn vor, mit denen die BVG neue Fahrgäste gewinnen kann:

  1. Die über eine kurze Neubaustrecke zum Alexanderplatz geführte Straßenbahnlinie M2 ist ein überwältigender Erfolg und schlägt alle Fahrgastprognosen. Allerdings führt der Fahrgastandrang wegen der zu kleinen Fahrzeuge praktisch ganztägig zu überfüllten Zügen. Neue Fahrgäste und neue Einnahmen kann man nur gewinnen, wenn diese Linie ganztägig auf einen 6- bis 7-Minuten-Takt und im Berufsverkehr auf einen 5-Minuten-Takt verdichtet wird.
  2. Die wichtige Straßenbahnlinie 12 sollte zumindest in ihrem Cityabschnitt zwischen Ostsee- und Friedrichstraße auf einen 10-Minuten-Takt verdichtet werden. Der ganztägige 20-Minuten-Takt ist nicht nur unattraktiv, sondern führt im Berufsverkehr zu völlig überfüllten Zügen.
  3. In den letzten Monaten sind die Platzkapazitäten auf einigen in Köpenick verkehrenden Linien durch einen veränderten Fahrzeugeinsatz deutlich reduziert worden. Anstatt die Fahrzeuge in den Depots verstauben zu lassen, sollten zumindest im Schüler- und Berufsverkehr auf den Straßenbahnlinien 60, 61 und 68 wieder „lange" Züge eingesetzt werden.

Darüber hinaus muss bei der Straßenbahn kurzfristig eine Aktion zur Beseitigung von Vandalismusschäden erfolgen. Viele Fahrzeuge sind durch völlig zerkratzte Scheiben und unzureichend beseitigte Schmierereien im Innenraum in einem die Fahrgäste abstoßenden Zustand. Der Einbau von Videoüberwachungen mit datenschutzrechtlich vereinbaren Speicherregelungen ist unvermeidlich.

Christfried Tschepe, Vorsitzender
Matthias Horth,
stv. Vorsitzender
Jens Wieseke, stv. Vorsitzender

© Berliner Fahrgastverband IGEB e.V.